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Art. 45 · Grünflächen-

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 23 · Original-PDF

ziffer Die Grünflächen sind als extensiv gepflegte Flächen und, soweit betrieblich möglich, zusammenhängend anzulegen. Sie haben der Eingliederung in die Siedlung und in die Landschaft zu dienen. Die Bepflanzung ist mit mehrheitlich standortgerechten, einheimischen Gehölzen, Sträuchern und Bäumen vorzunehmen. 4.2 Gewerbe / Verkaufsflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.