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Art. 4 · Sondernutzungsplanung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 6 · Original-PDF
1Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.
2Im Rahmen des Gestaltungsplanes kann, mit Ausnahme von Abs. 3, eine um 3 m erhöhte Fassaden- und Gesamthöhe bewilligt werden. Darüber hinaus gehende Höhen sind nur in folgenden Zonen zulässig: Sondernutzungsplanung
–In der Zentrumszone ZZ1 und in der Wohnzone W4P bis zu den in
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.