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Art. 39 · Aussichtspunkte
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 21 · Original-PDF
Die im Natur- und Heimatschutzplan eingetragenen und im Anhang 4 aufgelisteten Aussichtspunkte dürfen nicht durch bauliche, landwirtschaftliche oder forstliche Massnahmen beeinträchtigt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.