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Art. 38
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 21 · Original-PDF
1Die im Natur- und Heimatschutzplan bezeichneten geologischen Objekte sind geschützt (Anhang 4). Geologische Objekte
2Abgrabungen, Auffüllungen und dergleichen sind verboten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.