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Art. 36 · Hochstammbäume
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 20 · Original-PDF
1Die im Natur- und Heimatschutzplan bezeichneten Hochstammobstgärten sind in ihrem Bestand im Wesentlichen zu erhalten (Anhang 4). Sie sind Lebensraum vieler Vögel und anderer Tierarten und wichtige Bestandteile des Landschafts- und Ortsbildes. Wo möglich sollen neue Hochstammkulturen und Einzelbäume angepflanzt werden.
2Feldobstbäume sind nach Möglichkeit zu erhalten.
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 16
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.