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Art. 86 · Vollzugsrichtlinien

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 37 · Original-PDF

Der Gemeinderat kann Richtlinien zum Vollzug der BNO erlassen. Vollzugsrichtlinien

37 9. Schluss- und Übergangsbestimmung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.