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Art. 78 · Materialablagerungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 35 · Original-PDF

1Die Ablagerung von Material für eine Dauer von mehr als 2 Monaten kann nur in den Zonen AI und AII bewilligt werden. Materialablagerungen 2Der Gemeinderat kann Auflagen machen über die zugelassenen Materialien sowie über Höhe, Abstände und Gestaltung der Ablagerung und des Lagerplatzes. Er kann nötigenfalls eine Umzäunung verlangen. 7.2. Umweltschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.