Art. 47 · Naturschutzzone Wald
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 24 · Original-PDF
1Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener WaldgesellNaturschutzzone Wald schaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. 2Soweit vertraglich nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände soweit möglich mit standortheimischen Baumarten zu bestocken und auf natürliche Art zu pflegen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen. Für den Privatwald besteht eine allgemeine Anzeichnungspflicht durch den Forstdienst. 3Die Naturschutzzone Wald ist wie folgt unterteilt: Bezeichnung im Plan Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen N Naturwaldgemässe Bestockung (entspricht Naturschutzzone Wald) Verjüngung ausschliesslich mit standortheimischen Baumarten. Standortfremde Baumarten mittelfristig entfernen. A Altholzinsel (kleiner 20 ha) Langfristiger Verzicht auf forstliche Nutzung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.