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Art. 11 · Geltung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 11 · Original-PDF

Die allgemeinen Vorschriften gelten für alle Grundstücke im Perimeter, soweit in den Geltung Zusatzvorschriften für die Teilgebiete nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.