Art. 6 · Weitere Planungsinstrumente
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF
1Das "Bauinventar" der kantonalen Denkmalpflege, das "Inventar der kantonalen Denkmalschutzobjekte" und das "Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)" bilden die Grundlagen zur Beurteilung der räumlichen Struktur und der baulichen Werte in der Gemeinde. Weitere Inventare und Grundlagenpläne dienen zur Orientierung über bestehende Verhältnisse. Weitere Planungsinstrumente
2Für die Zentrumsbereiche und die Altstadt kann der Gemeinderat zur Sicherstellung einer gesamtheitlichen Zentrumsplanung städtebauliche Leitbilder oder Richtpläne erstellen, welche die angestrebte Entwicklung des Regionalzentrums im Sinne behördenverbindlicher Konzepte darlegen.
3Die zusätzlichen Planungsinstrumente werden vom Gemeinderat angeordnet und haben für das Grundeigentum keine direkte Rechtswirkung. Diese Planungsinstrumente werden in die Beurteilung von Bauvorhaben sowie von Arealüberbauungen und Sondernutzungsplanungen beigezogen. WWW.PLANAR.CH
3 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen 3 Zonenvorschriften 3.1 Bauzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.