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Art. 54 · Der Gemeinderat kann ergänzende Richtlinien- und Reglemente zum Vollzug der …
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 37 · Original-PDF
Der Gemeinderat kann ergänzende Richtlinien- und Reglemente zum Vollzug der Bau- und Nutzungsordnung erlassen. Vollzugsrichtlinien
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.