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Art. 53 · Einfriedungen mit scharfen Spitzen, Stacheldrähten und dergleichen sind …
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 37 · Original-PDF
Einfriedungen mit scharfen Spitzen, Stacheldrähten und dergleichen sind verboten. Über die Gestaltung von Einfriedungen im Bereich der Altstadt, der Reuss und an steilen Hängen entscheidet der Gemeinderat. Einfriedungen 8 Vollzug und Verfahren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.