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Art. 43
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 32 · Original-PDF
1In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, gut zugängliche und teilweise abschliessbare Abstellräume für Velos, Kinderwagen, Anhänger usw. vorzusehen. Velos, Kinderwagen
2Mindestens 50 % der erforderlichen Veloabstellplätze sind oberirdisch, überdeckt und in der Nähe der Hauseingänge anzuordnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.