← BZO Mellingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 12 · Spezialzone Bestand (SPB)

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11 · Original-PDF

1Die Spezialzone Bestand dient dem Wohnen und bezweckt eine zukunftstaugliche Wohnraumentwicklung. Es sind nur Mehrfamilienhäuser und vereinzeltes, nicht störendes Kleingewerbe zulässig. Spezialzone Bestand (SPB)

2Die bestehenden Gebäude können im Rahmen der kantonalen Besitzstandsgarantie umgebaut und entsprechend den Nutzungsbestimmungen umgenutzt werden. WWW.PLANAR.CH

9 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen

3Ersatz- und Ergänzungs-Neubauten sowie grössere An- und Umbauten sind nur gestützt auf einen Gestaltungsplan gestattet, wenn zugleich eine zweckmässige Erneuerung des übrigen, bestehenden Wohnraums sichergestellt ist.

4Der Gemeinderat legt im Rahmen des Gestaltungsplanes, unter Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Interessen, die Baumasse und das Nutzungsmass einzelfallweise fest.

5Die Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung haben eine hohe Qualität aufzuweisen. Es sind sinngemäss die Anforderungen Arealüberbauungen zu erfüllen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.