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Art. 34 · Abstand gegenüber Kulturland

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20 · Original-PDF

1Gegenüber dem Kulturland ist für Hauptbauten der zonengemässe kleine Grenzabstand einzuhalten.

2Stützmauern entlang der Baugebietsgrenze sind um mindestens 0,6 m von der Grenze zurückzuversetzen.

3Diese Abstände können weder aufgehoben noch reduziert werden. Abstand gegenüber Kulturland

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.