Art. 24 · Hecken, Natur- und Kulturobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF
1Die im Kulturlandplan bezeichneten Hecken (einschliesslich Gebüschgruppen, Ufer- und Feldgehölze sowie Bäume innerhalb der Hecken) sind landschaftlich und biologisch wertvoll und dürfen nicht gerodet werden. Sie sind abschnittsweise zu pflegen. Eine Rodung von Hecken aus zwingenden Gründen darf nur mit Bewilligung des Gemeinderates bzw. des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt (bei Ufergehölzen) vorgenommen werden. Die Erteilung einer Bewilligung setzt voraus, dass an geeigneter Stelle Ersatz geschaffen wird.
2Die im Kulturlandplan bezeichneten und nachfolgend oder im Anhang 1.1 aufgelisteten Natur- und Kulturobjekte sind von besonderem naturkundlichem, kulturgeschichtlichem oder symbolischem Wert und dürfen nicht beseitigt werden. Natürliche Abgänge von Einzelbäumen sind zu ersetzen. Die Schutzbestimmungen für die Naturobjekte sind nachfolgend aufgeführt. Der Gemeinderat kann bei geeignetem Ersatz Ausnahmen bewilligen.
Folgende Naturobjekte sind geschützt: Grundwasserund Quellenschutzzonen Hecken, Feldgehölze und Ufergehölze Natur- und Kulturobjekte im Kulturplan Bezeichnung im Plan Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen 3.2.1 Feuchtstandort mit 2 Weihern im Bergwald (Kellerbrünnli) Biotop erhalten, genügender Lichteinfall sicherstellen 3.2.2 Weiherbiotop „Wolfbühl“ Erhaltung bzw. Förderung von guten Lichtverhältnissen, Verhinderung von Verlandung oder Versumpfung 3.2.5 Zwei Winterlinden im Bergwald Bäume erhalten 3.7.1 Grosse Eiche am Waldrand im Scheihaag Baum erhalten 17
3Für die im Bauzonenplan bezeichneten Natur- und Kulturobjekte (Brunnen, Sodbrunnen, Weiherbiotop, Wegkreuze, Grenzsteine usw.) sowie die dargestellten Hecken gelten die Abs. 1 und 2 sinngemäss. Die Umgebungsgestaltung hat auf diese Natur- und Kulturobjekte besondere Rücksicht zu nehmen.
| Bezeichnung im Plan | Schutzziel | Pflegemassnahmen, Nut- zungseinschränkungen |
|---|---|---|
| 3.2.1 | Feuchtstandort mit 2 Wei- hern im Bergwald (Keller- brünnli) | Biotop erhalten, ge- nügender Lichteinfall sicherstellen |
| 3.2.2 | Weiherbiotop „Wolfbühl“ | Erhaltung bzw. Förde- rung von guten Licht- verhältnissen, Verhin- derung von Verlan- dung oder Versump- fung |
| 3.2.5 | Zwei Winterlinden im Bergwald | Bäume erhalten |
| 3.7.1 | Grosse Eiche am Waldrand im Scheihaag | Baum erhalten |
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