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Art. 11 · Gewerbezone Ge

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11 · Original-PDF

1Die Gewerbezone Ge ist für gewerbliche und industrielle Bauten und Anlagen sowie für Dienstleistungsbetriebe inkl. Bildung, kulturelle Aktivitäten und Freizeitnutzungen sowie Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche pro Ladengeschäft bestimmt. Innerhalb des im Bauzonenplan bezeichneten Bereiches ist eine Verkaufsnutzung bis max. 1’200 m2 Nettoladenfläche zugelassen. Nicht zugelassen sind Verkaufsläden für Güter des täglichen oder periodischen Bedarfs. Wohnungen sind nur für den Betriebsinhaber sowie für betrieblich an den Standort gebundenes Personal zulässig. Es sind nicht störende oder mässig störende Betriebe zulässig. Gewerbezone Ge

2Die Versiegelung von Aussenflächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Parkflächen, Wege und Plätze sind nach Möglichkeit wasserdurchlässig zu gestalten. Ein Anteil von mind. 10% der Grundstücksfläche muss begrünt und als Grünanlage erhalten werden. Es ist ein Bepflanzungsplan einzureichen.

3Sofern keine Baulinie besteht, ist gegenüber Wohnzonen ab Zonenrand für Hochbauten ein Abstand von 8 m einzuhalten.

4Die Spezial-Gewerbezone GeSII ist mit einer Nutzungsbeschränkung belegt. Es dürfen keine Hochbauten erstellt werden. 11

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.