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Art. 84 · Fachgutachten
BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 30 · Original-PDF
Auf Kosten der Bauherrschaft können Fachgutachten einer unabhängigen, sachverständigen Person eingeholt werden, wenn es für die Beurteilung eines Gesuchs notwendig ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.