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Art. 70 · raingestaltung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 26 · Original-PDF

Die Gebäude und das gestaltete Umgelände müssen sich gut ins massgebende Terrain einfügen. Abgrabungen sind auf das Minimum zu beschränken, Höhendifferenzen nach Möglichkeit mit bepflanzten Böschungen anstelle von Stützmauern auszubilden. 21

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.