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Art. 35 · Hochstamm-Obstbäume

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 18 · Original-PDF

Die Hochstamm-Obstbestände sind zu erhalten und zu pflegen. Wo dies möglich ist, sind sie durch Neupflanzungen zu ergänzen. Abgehende Bäume sind zu ersetzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.