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Art. 25 · Speziallandwirtschaftszone SL

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 15 · Original-PDF

1Die Speziallandwirtschaftszone ist für die bodenunabhängige und bodenabhängige Produktion im Bereich des Pflanzen- und Gemüsebaus bestimmt.

2Gestattet sind Gewächshäuser sowie Bauten und Anlagen, soweit sie der zulässigen Nutzung dienen und betriebsnotwendig sind. Der Stadtrat legt die Baumasse unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen im Einzelfall fest. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 2.3 Weitere Zonen gemäss Artikel 18 RPG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.