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Art. 14 · Dorfzone D

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 11 · Original-PDF

1Die Dorfkerne Dättwil, Rütihof und Münzlishausen sind in ihrem Gesamtbild und in ihrer geschlossenen Wirkung zu erhalten. Neubauten sollen durch Stellung, Gestaltung, Materialien und Bauvolumen die bauliche Struktur und die Freiraumbildung unterstützen und ergänzen. 6

2Zulässig sind Wohnen, mässig störende Kleingewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe. Die Nutzung von Hofräumen durch Autoabstellplätze und sonstige Materialdepots ist auf das Minimum zu beschränken und darf das Dorfbild nicht beeinträchtigen. Verkaufsgeschäfte dürfen eine Nettoladenfläche von maximal 500 m2 pro Geschäft aufweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.