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Art. 11 · Kernzonen K4, K5
BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 10 · Original-PDF
Die Kernzonen sind für Wohnen, mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie Läden bestimmt. In den Kernzonen K5 sind zudem Einkaufszentren zulässig. In der Regel gilt geschlossene Bauweise.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.