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Art. 12 · Arbeitszone A2

BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 10 · Original-PDF

1Die Arbeitszone A2 ist für Produktions- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Betriebe mit starken Störungen (Emissionen) sind nur in dieser Zone zulässig. Die gesamte maximal zulässige Verkaufsfläche beträgt 3'000 m2 Nettoladenfläche pro Standort. Pro Gebäude sind Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche zulässig, wobei der Gemeinderat diesbezüglich bis 700 m2 bewilligen kann, wenn eine genügende Anbindung an den öffentlichen Verkehr besteht oder wenn die erwarteten Fahrtenzahlen mit den Entwicklungszielen der Gemeinde vereinbar sind. Wohnungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet.

(Absatz 2 aufgehoben)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.