Art. 12 · Pflanzgartenzone PG
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 7 · Original-PDF
10.50 m resp. 13.00 m bei gewerblicher Nutzung des Erdgeschosses ** Richtwert *** Über diese Masse entscheidet der Gemeinderat unter Berücksichtigung der spezifischen Erfordernisse sowie der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen.
2In allen Zonen ist sowohl die offene wie die geschlossene Bauweise zulässig. 5
3In Zweifelsfällen, insbesondere im Fall von Zonen ohne umfassende Massvorschriften, wird Bauherren und Projektverfassern empfohlen, vor dem Ausarbeiten eines definitiven Bauprojektes mit der Bauverwaltung zwecks Abklärung der Randbedingungen Kontakt aufzunehmen. §12 Pflanzgartenzone PG Die Pflanzgartenzone dient der Anlage von Pflanzgärten. Der Gemeinderat regelt die Nutzung und die zulässigen Bauten in einem Reglement. 3.2 Nutzungszonen ausserhalb des Baugebietes
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.