Art. 9 · Arbeitszone A
BZO Bauordnung · S. 13 · Original-PDF
’ Die Arbeitszone A ist für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Arbeitszone A
2Wohnungen für Betriebsinhaber oder betrieblich an den Standort gebundenes Personal sind zulässig.
3In der Arbeitszone A sind Verkaufsgeschäfte auf eine Nettoladenfläche von 300 m2 pro Anlage beschränkt. Nicht zulässig sind reine Lagerbauten, die nicht in betrieblichem Zusammenhang mit einem ortsansässigen Betrieb stehen.
4Der Grenzabstand gegenüber angrenzenden Parzellen in der Wohnund Arbeitszone WA2 bzw. der Dorfzone entspricht der Fassadenhöhe, mindestens aber 4.00 m. Der Abstandsbereich ist zu begrünen und mit hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen. 5
5Der diagonal schraffierte Bereich dient ausschliesslich der Anlage oberirdischer Parkfelder. Beläge sind wasserdurchlässig in Form von Schotterrasen, Rasengittersteinen o.ä. auszuführen. Gegenüber dem Kulturland ist die Anlage mittels einer Hecke aus einheimischen Gehölzen abzugrenzen. § 9 Naturschutzzone Wald 1 Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. 2 Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände soweit möglich mit standortheimischen Baumarten und auf natürliche Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen. Für den Privatwald besteht eine allgemeine Anzeichnungspflicht durch den Forstdienst. 8
3Die Naturschutzzone Wald wird wie folgt unterteilt: Schutzziel Bezeichnung im Plan Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Bezeichnung im Plan Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Naturwaldreservat (grösser als 20 ha) Hellgrün schraffiert: Naturwaldreservat Langfristiger Verzicht auf forstliche Nutzung Hellgrün schraffiert Altholzinsel (kleiner als 20 ha) Langfristiger Verzicht auf forstliche Nutzung Lichter, arten- und strukturreicher Föhrenwald Orange schraffiert: Pflegevertrag Waldweide; Entbuschung und Auflichtung; Mahd. Bei Vertragsfläche: Nutzungsverzicht/ spezielle Bewirtschaftung naturwaldgemässe Bestockung Gelb schraffiert: Besonderer Waldstandort Verjüngung ausschliesslich mit standortheimischen Baumarten. Standortfremde Baumarten mittelfristig entfernen. Eichenwaldreservat Violett schraffiert Eichen fördern, Umtriebszeit der Eiche erhöhen Pflegevertrag (gemäss Vereinbarung) 4 Überlagerte Schutzzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.