← BZO Küttigen · Inhaltsverzeichnis
Art. 39 · Hängige Baugesuche
BZO Bauordnung · S. 25 · Original-PDF
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens hängige Baugesuche werden nach den Bestimmungen dieser Bauordnung entschieden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.