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Art. 28 · Dachbegrünung
BZO Bauordnung · S. 20 · Original-PDF
Flachdächer auf Hauptgebäuden sind zu begrünen, soweit sie nicht als Terrassenflächen oder für Solaranlagen genutzt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.