Art. 16 · Störungsgrad Betriebe
BZO Bauordnung · S. 16 · Original-PDF
1Als nicht störend gelten in Wohnquartiere passende Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr wie Läden, Büros und Geschäfte, die keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen. Störungsgrad Betriebe
2Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gewerbetriebe bleiben und auf die üblichen Arbeits- oder Öffnungszeiten beschränkt sind.
3Betriebe, die ein hohes Mass von quartierfremdem Verkehr verursachen, gelten als stark störend. 8 §16 Spezialzone Reitanlage Rombachtäli 1 Die Spezialzone Reitanlage Rombachtäli dient der Pferdehaltung und dem Pferdesport. Zulässig sind Bauten und Anlagen für den Reitbetrieb, sowie der betriebsnotwendige Wohnraum. Publikumsintensive Pferdesportanlässe sind nicht zulässig. 2 10% der Arealfläche sind als ökologische Ausgleichsflächen zu bewirtschaften. 3 Die Ausnutzung für Reithalle, Stallungen und betriebsnotwendiges Wohnen beträgt maximal 2720 m2 Bruttogeschossfläche (BGF). Die Bauten und Anlagen haben sich gut in das Landschaftsbild einzupassen. 4 Die Erstellung von Bauten und Anlagen ist nur gestützt auf einen rechtskräftigen Gestaltungsplan zulässig. 5 Wird der Betrieb der Reitanlage definitiv eingestellt, so gelten ab diesem Zeitpunkt die Vorschriften der Landwirtschaftszone. Die aufgrund dieser Zonenbestimmungen (Spezialzone „Reitanlage Rombachtäli“) bewilligten und erstellten Bauten und Anlagen sind auf Kosten des Betreibers zurückzubauen und es ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen, es sei denn, die Bauten und Anlagen könnten nach dem im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe geltenden Recht bewilligt werden. 6 Im Zeitpunkt der Erteilung einer Baubewilligung sind die voraussichtlichen Kosten für den Rückbau finanziell (mittels Bankgarantie oder ähnlichem) und rechtlich (mittels Anmerkung, Dienstbarkeit, etc.) sicherzustellen. 7 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung. 8 Vollzug, Unterhalt, Pflege
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.