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Art. 69 · Übergangsbestimmung

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF

1Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden die Bau- und Nutzungsordnung sowie der Bauzonenplan und der Kulturlandplan vom 16. Dezember 1997 mit Änderungen vom 5. April 2016 mit Ausnahme der nachfolgend in Abs. 2 und Abs. 3 aufgeführten Bestimmungen aufgehoben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.