← BZO Buchs (AG) · Inhaltsverzeichnis

Art. 68 · Grünzonenreglement

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bau- und Nutzungsordnung hängigen Baugesuche werden nach dem neuen Recht beurteilt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.