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Art. 41 · Kulturobjekte

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 21 · Original-PDF

1Die Änderung der Zonierung der Zone Hunzikermatt, die im kantonalen Richtplan als Wohnschwerpunkt (WSP) festgesetzt ist, wird in einer späteren Teilzonenplanrevision behandelt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.