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Art. 39 · Baumreihen, Alleen, Baumgruppen, Einzelbäume

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20 · Original-PDF

Baumreihen, Alleen, Baumgruppen, Einzelbäume

1Im Bauzonen- und Kulturlandplan sind Gebäude mit Substanzschutz ausgeschieden. Sie sind von kulturgeschichtlichem, baugeschichtlichem oder symbolischem Wert und in ihrer Substanz, das heisst in der Grundstruktur, der Fassadengestaltung, der inneren Raumordnung und in ihrer wertvollen historischen Oberfläche geschützt. Sie dürfen nicht abgebrochen werden und sind zu unterhalten. Soweit dies mit dem Schutzziel vereinbar ist, dürfen sie aus- und umgebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.