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Art. 7 · Konzepte und Richtlinien

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 3 · Original-PDF

1Der Stadtrat kann zur Auslegung der allgemeinen Nutzungsplanung sowie zur Beurteilung von Sondernutzungsplänen und Baugesuchen behördenver­ bindliche Konzepte und Richtlinien beschliessen. Zu berücksichtigen sind auch Betriebs- und Gestaltungskonzepte für Gemeinde- und Kantonsstras­ sen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.