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Art. 8.7 · Aussichtsschutz

BZO Hausen am Albis · S. 48 · Original-PDF

8.7 Aussichtsschutz In den im Zonenplan festgelegten Aussichtsschutzbereichen dürfen weder Bauten und Anlagen noch Bepflanzungen die Aussicht beeinträchtigen. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen, wenn dieselben im öffentlichen Interesse liegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.