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Art. 8.6 · Gebäudeabstand gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden
BZO Hausen am Albis · S. 48 · Original-PDF
8.6 Gebäudeabstand gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden Die kantonale Abstandsverschärfung gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.