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Art. 8.5 · Abstandsvorschriften für besondere Gebäude

BZO Hausen am Albis · S. 48 · Original-PDF

8.5 Abstandsvorschriften für besondere Gebäude Besondere Gebäude dürfen seitlich wie rückwärtig an die Grenze gestellt werden, wenn sie an ein bestehendes Besonderes Gebäude auf dem Nachbargrundstück angebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.