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Art. 8.4 · Abstände gegenüber der Nichtbauzone
BZO Hausen am Albis · S. 46 · Original-PDF
8.4 Abstände gegenüber der Nichtbauzone* Gegenüber der Grenze der Nichtbauzone ist ein Grenzabstand von min. 3.5 m einzuhalten. Ein Näherbaurecht ist ausgeschlossen.
* Nichtgenehmigung gemäss Verfügung ARE/149/2013
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.