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Art. 8.15 · Aussenantennen
BZO Hausen am Albis · S. 52 · Original-PDF
8.15 Aussenantennen Aussenantennen sind in Kernzonen und im Bereich von Schutzobjekten verboten, sofern durch andere technische Einrichtungen, namentlich Kabelnetze, gleichwertige Empfangsmöglichkeiten gewährleistet sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.