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Art. 7.4 · Bestehende Arealüberbauungen
BZO Hausen am Albis · S. 44 · Original-PDF
7.4 Bestehende Arealüberbauungen Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen sind nur zulässig, wenn a) die ursprüngliche Grundkonzeption beibehalten wird und die
baulichen Massnahmen dem Gesamtbild der Bebauung entsprechen
oder b) ein neues Projekt einer Arealüberbauung vorgelegt wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.