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Art. 7.4 · Bestehende Arealüberbauungen

BZO Hausen am Albis · S. 44 · Original-PDF

7.4 Bestehende Arealüberbauungen Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen sind nur zulässig, wenn a) die ursprüngliche Grundkonzeption beibehalten wird und die

baulichen Massnahmen dem Gesamtbild der Bebauung entsprechen

oder b) ein neues Projekt einer Arealüberbauung vorgelegt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.