Art. 8 · WEITERE BESTIMMUNGEN
BZO Hausen am Albis · S. 58 · Original-PDF
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Gemeinde Hausen am Albis Leitfaden für Baubewilligungen
Das Baubewilligungsverfahren im Überblick
Vorbemerkung In der Regel wird im folgenden Text bei Funktions- und Rollenbezeichnungen sowohl die männliche wie auch die weibliche Form verwendet. Dort, wo aus Gründen der Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird, beziehen sich die Bestimmungen jedoch sowohl auf Personen männlichen als auch weiblichen Geschlechts, entsprechend dem Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau.
Jedes realisierte Bauvorhaben bringt eine Veränderung der Umwelt und der baulichen Umgebung mit sich. Das Bewilligungsverfahren dient der Ueberprüfung der grundlegenden Anforderungen, die unsere Rechtsordnung an das Bauvorhaben stellt. Den Interessen der von einem Bauvorhaben betroffenen Dritten ist angemessen Rechnung zu tragen.
Öffentliches Interesse
Das öffentliche Baurecht dient primär dem Schutz der öffentlichen Interessen:
Stimmt das Vorhaben mit der Raumordnung überein?
–Zonenkonformität, Nutzweise, Dichte
Ist das Grundstück erschlossen?
–Planungsrechtliche Baureife, Erschliessung
Ist die Sicherheit und Gesundheit der Benützer der Baute gewährleistet?
–Brandschutz, Wohnhygiene, Unfallsicherheit
Ordnet sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein?
–Dorfcharakter und Architektur, Natur- und Heimatschutz
Erfüllt das Bauvorhaben sämtliche technischen Anforderungen?
–Energiesparen, Lärmschutz, Luftreinhaltung etc.
Erfüllt ein Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen, muss es von der Baubehörde bewilligt werden.
Gesetzliche Grundlage
Die Baubehörde vollzieht nur die gesetzlichen Anforderungen, an die sie gebunden ist (Legalitätsprinzip).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.