Art. 3.0 · Grenzabstand
BZO Hausen am Albis · S. 34 · Original-PDF
3.0
Grenzabstand:
–kleiner Grundabstand min. 6.0m 6.0m 5.0m 5.0m 5.0m
–grosser Grundabstand min. 10.0m 10.0m 10.0m 10.0m 10.0m
Gebäudelänge max. 20.0m 20.0m 30.0m 30.0m 30.0m
Gesamtlänge max. 20.0m 20.0m 40.0m 40.0m 40.0m
Gebäudehöhe max. 6.0m 6.0m 7.5m 7.5m 11.4m*
Firsthöhe max. 7.0m 7.0m 7.0m 7.0m 4.0m
*) In der WG/3.0 im Gebiet Rauchmatt darf die Gebäudehöhe die Kote von 609 m ü.M. nicht übersteigen.
Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Voll- und Untergeschosse ist im Rahmen der zulässigen Gebäude- und Firsthöhe frei.
3.1.2 Für Besondere Gebäude gilt eine Überbauungsziffer von 8 %. Bei Grundstücksflächen unter 500 m2 können Besondere Gebäude bis zu 40 m2 Gebäudegrundfläche erstellt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.