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Art. 2.3 · Stellung

BZO Hausen am Albis · S. 22 · Original-PDF

2.3 Stellung 2.3.1 Neubauten Neubauten haben sich in ihrer Stellung in die gewachsene Siedlungsstruktur einzuordnen. In den Weilerkernzonen Husertal, Tüfenbach, Mittelalbis und Schweikhof sind nur Ersatzbauten und Umnutzungen zulässig.

2.3.2 Fassadenbereiche Sind in den Kernzonenplänen Fassadenbereiche festgelegt, so ist die Fassade innerhalb der bezeichneten Lage anzuordnen.

2.3.3 Strassenabstand Soweit die Kernzonenpläne keine anderen Festlegungen treffen, ist das Bauen auf oder das Näherbauen an die Strassengrenze gestattet, wenn dadurch das Ortsbild bereichert, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt und ein späterer Ausbau der Strasse nicht verhindert wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.