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Art. 2.0 · Grenzabstand

BZO Hausen am Albis · S. 20 · Original-PDF

2.0

Grenzabstand:

–kleiner Grundabstand min. 3.5m 3.5m 3.5m

–grosser Grundabstand min. 7.0m 7.0m 3.5m

Gebäudehöhe max. 9.0m 7.5m 7.5m

Gebäudelänge max. 30.0m 30.0m 30.0m

2.2.4 Freiräume Freiräume gemäss Ziff. 2.9.3 dürfen baurechtlich nicht ausgenutzt werden und zählen nicht zur massgeblichen Grundfläche. Die nicht ausnutzbare Fläche ist in den Kernzonenplänen festgehalten.

2.2.5 Nutzungsbeschränkung Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Ökonomiegebäude dürfen zu 2/3 des Altbauvolumens für Wohn- und Arbeitszwecke umgenutzt oder innerhalb der heutigen Stellung durch einen entsprechend verkleinerten Neubau ersetzt werden. Bei einem Neubau gelten hinsichtlich Geschosszahlen und Gebäudehöhe die Grundmasse der KII/KW gemäss Ziff.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.