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Art. 77 · Die Verantwortlichkeit, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, das …
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 29
Die Verantwortlichkeit, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, das Bussverfahren sowie das Rechtsmittelverfahren richten sich nach kantonalem Recht. Verantwortlichkeit 000.300
–30 - Baugesetz der Gemeinde Igis VI. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.