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Art. 76 · Für das Baubewilligungsverfahren, die Baukontrolle und die Bauabnahme erhebt …

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 29

Für das Baubewilligungsverfahren, die Baukontrolle und die Bauabnahme erhebt die Gemeinde eine Gebühr von 2 ‰ der Bausumme. Das Nähere wird durch eine vom Gemeindevorstand zu erlassende Gebührenverordnung geregelt. Gebühren Die Kosten des Einspracheverfahrens werden der unterliegenden Partei auferlegt. Ausserordentliche Aufwendungen der Gemeinde, z.B. für die Einholung von Gutachten und ähnliches, werden dem Gesuchsteller überbunden. Über solche Aufwendungen ist dieser vorgängig zu orientieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.