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Art. 66 · Es ist untersagt, Dachwasser und anderes Abwasser von Grundstücken
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 25
auf öffentliche Strassen, Plätze und Wege abzuleiten. Dachwasser, Schneeräumung Die Grundeigentümer haben durch geeignete Massnahmen dafür zu sorgen, dass kein Schnee von Gebäuden auf die Strasse fällt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.