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Art. 31 · Die Gebäudehöhe wird in der Mitte der Fassade bis zu ihrem Schnitt mit der Dachfläche gemessen. Bei Gebäuden mit einer Giebelfront gegen die Strasse wird die Gebäudehöhe bis zum unteren Drittel der Höhe des Giebeldreieckes gerechnet

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 12

Die Gebäudehöhe wird in der Mitte der Fassade bis zu ihrem Schnitt mit der Dachfläche gemessen. Bei Gebäuden mit einer Giebelfront gegen die Strasse wird die Gebäudehöhe bis zum unteren Drittel der Höhe des Giebeldreieckes gerechnet. Gebäudehöhe Bei Bauten am Hang wird die Gebäudehöhe auf der Bergseite vom natürlichen Terrain aus gemessen. Die Gebäudehöhe auf der Talseite darf dann die zulässige Maximalhöhe nicht um mehr als 1 m übersteigen.

000.300

Baugesetz der Gemeinde Igis

–13 - Bei Gebäuden mit weniger als 3 m Abstand von der Baulinie bzw. von der Strassen- bzw. Trottoirgrenze wird die Höhe von der Niveaulinie bzw. vom Längenprofil der Strasse, in allen übrigen Fällen vom bestehenden Terrain in der Fassadenmitte aus gemessen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.