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Art. 25 · Bei Gebäuden, bei denen nicht die Geschoss- und Wohnfläche erfasst werden kann, wie Säle, Hallen, Magazine etc., wird pro 3.00 m Gebäudehöhe ein Geschoss berechnet und die zugehörige Geschossfläche ermittelt

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 10

Bei Gebäuden, bei denen nicht die Geschoss- und Wohnfläche erfasst werden kann, wie Säle, Hallen, Magazine etc., wird pro 3.00 m Gebäudehöhe ein Geschoss berechnet und die zugehörige Geschossfläche ermittelt. Ausnützung nach Baumass

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.