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Art. 21 · Bauten, die zerstört werden, dürfen ohne Rücksicht auf die Vorschriften über zonengemässe Nutzung, Grenz- und Gebäudeabstände, Ausnützungsziffer und Gebäudehöhe im bisherigen Umfang wieder hergestellt werden, wobei auch Zweckänderungen im Rahmen der Zonenvorschriften zulässig sind

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 8

Bauten, die zerstört werden, dürfen ohne Rücksicht auf die Vorschriften über zonengemässe Nutzung, Grenz- und Gebäudeabstände, Ausnützungsziffer und Gebäudehöhe im bisherigen Umfang wieder hergestellt werden, wobei auch Zweckänderungen im Rahmen der Zonenvorschriften zulässig sind. Hofstattrecht Bau- und Niveaulinien sind einzuhalten. Ein Abbruch und Wiederaufbau von Bauten ist in der Kernzone Igis gestattet, sofern eine zonenkonforme Bebauung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Das Hofstattrecht verwirkt nach Ablauf von drei Jahren seit der Zerstörung oder dem Abbruch einer Baute.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.